ÖKL aktualisiert Richtwerte für Maschinenkosten
Die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten für das Jahr 2020 mit aktualisierten Werten sind ab sofort erhältlich!
52 Seiten, über 1500 Maschinen und Geräte
Aktualisierte Pauschalrichtwerte für flächenbezogene Arbeitsgänge
NEU: Unverbindliche motorleistungsbezogene Pauschalrichtwerte
NEU: Unverbindliche kapazitätsbezogene Pauschalrichtwerte
NEU: Unverbindliche arbeitsbreitenbezogene Pauschalrichtwerte
Berechnungsgrundlagen
Steuerhinweise, Anwendungsbereich
Beispielrechnung
Kraftstoffverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft
Pflanzenöl als Ersatz für Dieselkraftstoff
NEU: Werte für tierbetriebene Maschinen und Geräte
Es handelt sich um eine unverbindliche Berechnungsgrundlage für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz von Maschinen in der Nachbarschaftshilfe. Sie sind in Euro pro Stunde und ohne Mehrwertsteuer für über 1500 Maschinen und Geräte angegeben. In den ÖKL-Richtwerten sind außerdem auch unverbindliche Pauschalrichtwerte für die wichtigsten flächenbezogenen Arbeitsgänge angegeben! Damit ist eine Abrechnung in Leistungseinheiten (ha, Tonne etc.) möglich.
Die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit (bäuerliche Nachbarschaftshilfe) spielt in der österreichischen Landwirtschaft eine wichtige Rolle. Sie trägt wesentlich dazu bei, die Betriebskosten zu senken, vor allem durch eine Reduktion des in Maschinen gebundenen Kapitals.
Bei den ÖKL-Richtwerten für die Maschinenselbstkosten handelt es sich um Durchschnittssätze. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, wie Dienstleistungen und Gerätevermietungen im Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, sind bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Voll- und Teilpauschalierung abgegolten, wenn
+ diese Leistungen von Landwirt zu Landwirt,
+ mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln der Urproduktion, die im eigenen Betrieb verwendet werden,
+ in einem örtlichen Nahbereich (§ 2 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994) erbracht werden,
+ der Verrechnungswert nicht höher liegt als die Selbstkosten für Maschinen nach den ÖKL-Richtwerten und
+ eine wirtschaftliche Unterordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb vorliegt.
Bei Erbringung von Leistungen durch einen Landwirt an einen Nichtlandwirt (eigener oder fremder Gewerbebetrieb) sind die ÖKL-Richtwerte nicht relevant.
Die ÖKL-Richtwerte 2020 sind als Heft um 15 Euro oder als Excel-Tabelle erhältlich.
Bestellungen sind auf www.oekl.at im Webshop möglich.
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