Offene Geldfragen für anzustückelnde GAP
Der Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2021 verzögert sich, deshalb braucht es für die Übergangszeit klare Regeln. Für die Landwirtschaft in Österreich muss in diesen Übergangsjahren Kontinuität und Planungssicherheit garantiert sein. Deshalb hat der Agrarausschuss des Europaparlaments eine Fortschreibung der geltenden Regeln um zumindest ein Jahr einstimmig beschlossen. Diese Regelungen gelten bis zum Inkrafttreten der GAP-Nachfolgeregelung. Mit dieser Übergangsverordnung soll der derzeitige Rechtsrahmen der GAP, falls erforderlich, um zwei Jahre verlängert werden. „Grundsätzlich begrüßen wir die Entscheidung des Europaparlamentes, das damit auch dem Beschluss der Landwirtschaftsminister folgt, die bisher geltenden Regeln bis auf weiteres zu verlängern. Die Bauernfamilien können sich dadurch darauf verlassen, dass sich während der Übergangsjahre die Rahmenbedingungen nicht ändern. Das schafft Planungssicherheit, die bäuerliche Familienbetriebe angesichts der Unsicherheiten im Zuge der Corona-Krise gerade jetzt dringend brauchen“, so Bauernbund-Präsident Georg Strasser.
Die Regeln der aktuellen GAP sollen auch in den Übergangsjahren gelten, die Finanzierung hängt jedoch vom künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab. „Wir haben immer gefordert, dass es eine Ausfinanzierung der GAP-Mittel auf bisherigem Niveau geben muss, das gilt auch für die Übergangsjahre“, unterstreicht Strasser seine Forderung. Da sich die Verhandlungen zum künftigen MFR verzögern, wird man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Übergangsperiode von 2 Jahren einstellen müssen. „Solange Regeln und Finanzierung in der Übergangszeit stabil bleiben, kann ich das befürworten. Damit bleibt auch mehr Vorbereitungszeit, die wir dafür nützen werden, die Lehren aus der Corona-Krise zu ziehen und um auf eine strategische Autonomie unter anderem im Lebensmittelbereich hinzuarbeiten“, will Strasser die Vorbereitungszeit bestmöglich nutzen.
„Europas und Österreichs Landwirtschaft ist systemrelevant. Das wissen wir spätestens seit der Corona-Krise. Deshalb muss eine Ausfinanzierung der GAP-Mittel auf bisheriger Höhe möglich sein und deshalb werden wir auch alles daransetzen, unsere agrarische Produktion zu sichern“, so Präsident Strasser abschließend.
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