EU genehmigt Ausnahme bei Stilllegung
Die EU- Kommission hat für 2024 eine befristete Ausnahmeregelung bezüglich der Anlage von mindestens 4% Brachflächen beschlossen. Durch die Ausnahmeregelung von der sogenannten GLÖZ-8-Anforderung können 4% der Ackerflächen eines Betriebes anstatt der Stilllegung auch mit stickstoffbindenden Pflanzen wie Soja und Erbsen...











