Neues Bio-Recht eher doch erst 2022

 
Die Anzeichen für eine Verschiebung des Inkrafttretens des neuen EU-Bio-Rechts um ein Jahr mehren sich. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Herausforderungen für den Sektor durch die COVID-19-Pandemie, hat am Mittwoch der Agrar-Ausschuss des Europäischen Parlaments (AGRI) den zuständigen EU-Agrarkommissar in einem Brief um Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Bio-Verordnung um ein Jahr, auf 1.1.2022 gebeten. Ebenfalls am Mittwoch hat die Europäische Kommission im Ausschuss für biologische Produktion (COP) die Meinung der Mitgliedsstaaten zu einer Verschiebung abgefragt – und diese haben sich überwiegend positiv dazu geäußert.
„Der Bio-Verband begrüßt die Tatsache, dass sich sowohl der Agrar-Ausschuss des EU-Parlaments als auch die Mitgliedsstaaten – insbesondere Österreich – für eine Verschiebung des Inkrafttretens ausgesprochen haben. Das ist ein deutliches Signal in Richtung EU-Kommission, welches der entsprechenden schon zuvor von Seiten des europäischen Bio-Sektors an diese herangetragenen Forderung Nachdruck verleiht“, kommentiert Bio-Austria-Obfrau Gertraud Grabmann.
Bereits Anfang April hatte der Dachverband der europäischen Bio-Verbände, IFOAM EU, in einem Schreiben an den Agrar-Kommissar eine Verschiebung gefordert. Bio Austria trägt diese Forderung vollinhaltlich mit. Auch der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments für die neue Bio-Verordnung, Martin Häusling, hat sich für eine Verschiebung stark gemacht.
„Eine Verschiebung ermöglicht den Akteuren der europäischen Biobranche – Biobäuerinnen und Biobauern, Kontrollstellen und Behörden – sich auf die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie zu konzentrieren. An Herausforderungen gibt es für den für die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung systemrelevanten Bio-Sektor derzeit reichlich“, so Grabmann.
Gleichzeitig ermöglicht eine Verschiebung des neuen Bio-Rechts, die noch zahlreichen ausstehenden Rechtsbestimmungen gewissenhaft auszuarbeiten. „Laut aktuellem Zeitplan würden die Durchführungsbestimmungen erst Ende des Jahres, kurz vor Inkrafttreten der Verordnung, fertig gestellt. Die notwendige Vorbereitungszeit auf die Änderungen für die Akteure in der Branche wäre in dieser Form nicht gegeben“, betont Bio-Austria-Obfrau und Biobäuerin Grabmann.
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat das alleinige Vorschlagsrecht für EU-Gesetze. Daher liegt es an ihr, einen entsprechenden Vorschlag auf Verschiebung auszuarbeiten und von Rat und Parlament abstimmen zu lassen.

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