Wasserrecycling
Wasserrecycling bezeichnet in der Landwirtschaft die technisch gestützte Aufbereitung und Wiederverwendung von anfallendem Prozesswasser, insbesondere von Drainagewasser, Waschwasser aus der Gemüseverarbeitung oder von abgeleitetem Beregnungswasser. Ziel ist die Reduktion des externen Frischwasserbedarfs und die Verminderung von Nährstoffausträgen. Die Aufbereitung erfolgt typischerweise durch Sedimentation, Filtration über Membranverfahren (Mikro- oder Ultrafiltration) sowie durch UV-Behandlung zur Inaktivierung von Phytopathogenen. In geschlossenen Bewässerungssystemen, etwa im Gewächshausanbau, wird das rückgeführte Wasser hinsichtlich seines Gehalts an gelösten Düngesalzen (elektrische Leitfähigkeit) und pH-Wert kontrolliert und gegebenenfalls nachdosiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich und Deutschland ergeben sich aus dem Wasserrechtsgesetz (WRG 1959, Novelle 2024) beziehungsweise aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und der Düngeverordnung (DüV). Eine wasserrechtliche Bewilligung ist erforderlich, wenn das recycelte Wasser in den Untergrund versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird. Die Technik unterliegt der Eigenkontrolle durch den Betriebsinhaber sowie behördlichen Auflagen zur Betriebssicherheit und Hygienisierung.

