Header monbile

Tierwohlmaßnahmen

Tierwohlmaßnahmen bezeichnen im landwirtschaftlichen Kontext des Jahres 2026 spezifische, betriebliche oder bauliche Anpassungen der Nutztierhaltung, die darauf abzielen, die physiologischen und ethologischen Bedürfnisse der Tiere zu erfüllen und negative Empfindungen wie Schmerz, Angst oder Stress zu minimieren. Sie umfassen ein breites Spektrum an technischen, managementbezogenen und verfahrenstechnischen Eingriffen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hinausgehen. Konkrete Beispiele sind die Bereitstellung von strukturierten Funktionsbereichen mit Liege-, Fress- und Aktivitätszonen, der Einsatz von Klimacomputern zur Optimierung der Stallluftqualität, die Implementierung von Beschäftigungsmaterialien zur Verhaltensanreicherung sowie die schmerzfreie Durchführung von Eingriffen unter lokaler Anästhesie. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU und nationaler Förderprogramme wie der Österreichischen Agrarumweltprogramme (ÖPUL) werden bestimmte Tierwohlmaßnahmen als förderfähige Verpflichtungen anerkannt, deren Einhaltung durch betriebliche Aufzeichnungen und unabhängige Kontrollen nachgewiesen werden muss. Die Wirksamkeit einer Maßnahme wird anhand objektiver tierbezogener Indikatoren wie Lahmheitsgrad, Integrität der Haut und Schleimhäute oder dem Auftreten von Verhaltensstörungen bewertet.

Die rechtliche Definition und die konkreten Anforderungen an Tierwohlmaßnahmen sind in Deutschland und Österreich durch die jeweiligen Landesausführungsbestimmungen sowie durch die EU-Öko-Verordnung und die Richtlinien für den Vertragsnaturschutz präzisiert. Eine Maßnahme gilt als tierwohlfördernd, wenn sie nachweislich zu einer Verbesserung der Tiergesundheit oder des Wohlbefindens führt, ohne dass negative Wechselwirkungen mit anderen Produktionszielen wie der Hygiene oder der Arbeitssicherheit auftreten. Die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen, einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und der zeitlichen Abläufe, ist für die Nachvollziehbarkeit und die mögliche Inanspruchnahme von Ausgleichszahlungen unerlässlich.