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Tiergesundheitsdienst

Der Tiergesundheitsdienst (TGD) ist eine in den Bundesländern Österreichs und Deutschlands etablierte, staatlich anerkannte Einrichtung zur präventiven und kurativen Betreuung der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Nutztierbeständen. Er fungiert als neutrale Schnittstelle zwischen Tierhaltern, Hoftierärzten, Laboren und den zuständigen Behörden. Die primäre Aufgabe des TGD umfasst die regelmäßige, standardisierte Bestandsbetreuung, die Durchführung von Gesundheits- und Hygienekontrollen sowie die Probenahme zur Früherkennung von Infektionskrankheiten und Stoffwechselstörungen. Die erhobenen Daten dienen der Erstellung von Bestandsanalysen und der Ableitung betriebsindividueller Managementempfehlungen zur Optimierung der Tiergesundheit und des Arzneimitteleinsatzes. Rechtlich basiert die Tätigkeit auf den jeweiligen Landestiergesundheitsdienstgesetzen sowie den Vorgaben des Tierarzneimittelrechts und der Viehverkehrsverordnung. Die Teilnahme der Betriebe am TGD ist in der Regel freiwillig, wird jedoch häufig als Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter Förderprogramme der Agrarumweltpolitik, wie etwa des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) oder vergleichbarer Länderprogramme in Deutschland, definiert. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mischung aus öffentlichen Mitteln, Förderbeiträgen und Teilnehmergebühren der Landwirte.