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Spätfrostschäden

Spätfrostschäden bezeichnen irreversible Gewebeschädigungen an Kulturpflanzen, die durch Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes nach dem Austrieb oder Blühbeginn im Frühjahr verursacht werden. Diese Schäden treten auf, wenn die Pflanzen ihre natürliche Frosthärte nach der Winterruhe abgebaut haben und die neu gebildeten, wasserreichen Gewebe besonders empfindlich gegenüber Eiskristallbildung sind. Die Schadensintensität hängt von der minimalen Temperatur, der Frostdauer, der Pflanzenart und dem Entwicklungsstadium ab. Besonders betroffen sind Obstgehölze wie Apfel, Birne und Kirsche während der Vollblüte, sowie Weinreben und Getreidebestände im Schoss- bis Ährenschiebestadium. Die Schäden äußern sich in welken Blüten, braun verfärbten Fruchtansätzen oder abgestorbenen Triebspitzen. Landwirtschaftliche Betriebe können durch Standortwahl, späte Sortenwahl, Frostschutzberegnung oder Windmaschinen das Risiko mindern. Versicherungstechnisch werden Spätfrostschäden in Österreich und Deutschland als Elementarschaden eingestuft, wobei die genauen Entschädigungsregelungen von der jeweiligen Mehrgefahrenversicherung abhängen.