Produktionswerk
Der Begriff Produktionswerk bezeichnet in der Agrarökonomie und Betriebslehre die Gesamtheit der dauerhaft eingesetzten Betriebsmittel und Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes, die der Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Produkte dienen. Es umfasst die baulichen und technischen Einrichtungen wie Stallgebäude, Maschinenhallen, Lagerkapazitäten für Erntegut und Betriebsmittel sowie die technische Ausstattung zur Bodenbearbeitung, Aussaat, Pflege, Ernte und Tierhaltung. Das Produktionswerk stellt das gebundene Kapital des Betriebes dar und ist maßgeblich für die langfristige Produktionskapazität und -struktur verantwortlich. Im rechtlichen Kontext des landwirtschaftlichen Anlagenrechts und der Investitionsförderung (etwa nach dem österreichischen Landwirtschaftsgesetz oder dem deutschen Agrarinvestitionsförderungsprogramm) wird der Begriff verwendet, um die bewertungsfähigen, abschreibbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von den umlaufenden Betriebsmitteln wie Saatgut oder Düngemitteln abzugrenzen. Die Planung und Optimierung des Produktionswerks unterliegt betriebswirtschaftlichen Kriterien der Rentabilität sowie den Vorgaben des Umweltrechts, des Tierschutzes und der Düngeverordnung, ohne dass hieraus eine politische oder verbandspolitische Wertung abgeleitet wird.

