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Monitoring

Das Monitoring in der Landwirtschaft bezeichnet die systematische, wiederholte und zielgerichtete Erfassung, Beobachtung und Dokumentation von Zuständen, Prozessen oder Parametern in agrarischen Produktionssystemen. Es dient der datengestützten Analyse und Bewertung von Umweltwirkungen, Pflanzenbeständen, Tiergesundheit oder Betriebsabläufen. Im rechtlichen Kontext ist das Monitoring insbesondere durch die Düngeverordnung (DüV) und das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in Deutschland sowie durch das österreichische Wasserrechtsgesetz (WRG) und das Nitrataktionsprogramm (ÖPUL) normiert. Es umfasst die regelmäßige Probenahme von Boden- und Wasserproben, die Erfassung von Nährstoffflüssen sowie die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen. Technisch erfolgt das Monitoring zunehmend mittels Fernerkundung (Satelliten- oder Drohnendaten), Sensornetzwerken und digitalen Feldtagebüchern. Die gewonnenen Daten dienen der Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten, der Optimierung von Betriebsmittelgaben sowie der Früherkennung von Schaderregern oder Nährstoffdefiziten. Ein ordnungsgemäßes Monitoring ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Agrarumweltförderungen und die Einhaltung der guten fachlichen Praxis.