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iLUC

Der Begriff iLUC (indirekte Landnutzungsänderung, engl. indirect Land Use Change) bezeichnet im Agrar- und Umweltkontext des Jahres 2026 die Verlagerung von landwirtschaftlicher Produktion in andere Regionen, die durch die Nutzung von Biomasse für energetische oder stoffliche Zwecke ausgelöst wird. Im Gegensatz zur direkten Landnutzungsänderung (dLUC), bei der eine Fläche unmittelbar umgewidmet wird, entsteht iLUC als Folge von Marktmechanismen: Wird auf einer Fläche beispielsweise Getreide für Biokraftstoffe angebaut, kann dies den Anbau von Nahrungsmitteln auf bislang ungenutzte Flächen, wie Grünland oder Wälder, verschieben. Die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, insbesondere durch die Freisetzung von Kohlenstoff aus Böden und Biomasse, sind wissenschaftlich umstritten und werden in der EU-Nachhaltigkeitsverordnung (RED III) sowie in der österreichischen Biokraftstoffverordnung durch spezifische Risikobewertungen und Quotenregelungen adressiert. Die Modellierung von iLUC-Faktoren erfolgt mittels globaler Gleichgewichtsmodelle, wobei die Ergebnisse stark von Annahmen zu Ernteerträgen, Handelsströmen und Landnutzungsdynamiken abhängen. Im Jahr 2026 gilt iLUC als zentraler Parameter für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse, wobei die rechtliche Einordnung in Deutschland und Österreich auf dem Prinzip der Vermeidung von Anreizen zur indirekten Flächeninanspruchnahme basiert.