Hofnachfolger
Der Hofnachfolger bezeichnet im Agrarrecht und in der landwirtschaftlichen Betriebslehre die natürliche Person, die den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eines Landwirts (des Hofübergebers) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Erbfall übernimmt. Die Hofnachfolge ist ein zentraler Aspekt der Betriebskontinuität und umfasst die Übertragung des Eigentums sowie der unternehmerischen Verantwortung. Rechtlich relevant ist die Unterscheidung zwischen der formellen Hofnachfolge, die auf einem Hoferben- oder Übergabevertrag basiert, und der faktischen Nachfolge, bei der die Betriebsführung ohne Eigentumsübergang erfolgt. Im Kontext der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union sowie nationaler Förderprogramme in Deutschland und Österreich (z. B. die einzelbetriebliche Investitionsförderung) ist die frühzeitige Benennung eines Hofnachfolgers oft Voraussetzung für die Gewährung von Investitionszuschüssen oder Betriebsprämien. Die Sicherstellung der Hofnachfolge ist ein wesentlicher Faktor für die langfristige Planungssicherheit und die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktion. Ohne einen gesicherten Hofnachfolger droht häufig die Betriebsaufgabe oder die Verpachtung der Flächen.

