Beikräuter
Als Beikräuter werden in der Landwirtschaft jene Pflanzenarten bezeichnet, die auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche außerhalb der angebauten Kulturpflanzen auftreten. Der Begriff hat den früher gebräuchlichen, negativ konnotierten Ausdruck „Unkraut“ weitgehend abgelöst, da er eine wertneutrale Beschreibung des Vorkommens dieser Flora ermöglicht. Beikräuter konkurrieren mit der Hauptkultur um die limitierten Ressourcen Wasser, Nährstoffe und Licht, was zu Ertragsminderungen und Qualitätseinbußen führen kann. Die Zusammensetzung der Beikrautflora wird maßgeblich durch die Fruchtfolge, die Bodenbearbeitung, die Düngung und den Pflanzenschutzmitteleinsatz beeinflusst.
Im integrierten Pflanzenbau des Jahres 2026 wird das Management von Beikräutern nicht mehr ausschließlich auf deren vollständige Beseitigung abzielt, sondern auf eine Regulierung unterhalb der ökonomischen Schadschwelle. Dabei kommen mechanische Verfahren (z. B. Striegel, Hacke), thermische Verfahren (Abflammen) sowie der gezielte Einsatz von Herbiziden zur Anwendung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich, insbesondere die Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes und der Düngeverordnung, fordern eine dokumentierte, bedarfsgerechte und umweltschonende Vorgehensweise. Ein vollständiger Verzicht auf Beikräuter ist weder ökologisch noch ökonomisch angestrebt, da eine moderate Beikrautflora zur Biodiversität und zum Erosionsschutz beitragen kann.

