Langer-Weninger mahnt Vertrauensschutz ein
Ein Audit der EU-Kommission vom Juni 2017 macht ab dem heurigen Jahr äußerst kurzfristige Anpassungen bei der Weideregelung für Bio-Betriebe erforderlich. In Österreich seit Jahren bestehende Ausnahmeregelungen bei der Beweidung von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden sollen demnach gestrichen werden. Eine für heuer vorgesehene Übergangsregelung legt fest, dass bei Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden mindestens eine Großvieheinheit je Hektar weidefähiger Fläche zu beweiden ist. Gerade in Oberösterreich kann eine größere Zahl bisheriger Bio-Betriebe diese Auflagen nicht erfüllen, weil Ställe in einer beengten Dorflage liegen, in Hofnähe keine Weideflächen zur Verfügung stehen oder ein täglicher Viehtrieb über stark befahrene Straßen oder Bahnlinien praktisch nicht möglich ist. Damit wäre eine größere Zahl von Bio-Betrieben kurzfristig zum Ausstieg aus der Bio-Landwirtschaft gezwungen und so in ihrer Existenz gefährdet. Betroffen wären insbesondere Kuh-, Schaf- und Ziegenmilchproduzenten. „Viele Betriebe haben in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf die geltenden Regelungen in die Bio-Landwirtschaft investiert und auf die Bio-Milchproduktion umgestellt. Auch für diese Betriebe muss nun ein Mindestmaß an politischem Vertrauensschutz gelten. Zu überlegen wäre daher eine Art „Wahrungsregelung“ für betroffene Betriebe, um so wirtschaftliche Existenzgefährdungen betroffener bäuerlicher Familien auszuschließen“, fordert LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.
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