Ländliche Innovationssysteme ab sofort förderbar

Seit 13. Juli 2023 ist die Beantragung der neuen Fördermaßnahme “Ländliche Innovationssysteme” im Rahmen des Strategieplans der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) möglich. “Mit insgesamt 14 Mio. Euro unterstützen wir Innovationen, vernetzen regionale Wirtschaftskreisläufe und schaffen so mehr Lebensqualität und Wertschöpfung im ländlichen Raum”, erklärt dazu Agrarminister Norbert Totschnig. Durch die Fördermaßnahme sollen innovative, unternehmerische Ansätze etwa zur Sicherung der Nahversorgung, im Bereich der Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft, beim Schutz des Bodens und hinsichtlich der Digitalisierung entwickelt werden. Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sollen dadurch entstehen.

Durch die Fördermaßnahme sollen rund 15 “Ländliche Innovationsnetzwerke” als neuartige Kooperationen in einer Region aufgebaut sowie rund 20 “Ländliche Innovationspartnerschaften” zur Durchführung konkreter Projekte umgesetzt werden. Gefördert werden beispielsweise mit maximal 15.000 Euro (Personal- und Sachkosten) die Konzeption, Organisation und Durchführung eines regionalen Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozesses; mit 10.000 Euro Förderpauschale ein Aktionsplan zum Aufbau einer regionalen Kooperation, mit 283.500 Euro Förderpauschale ein(e) Innovationsmanager:in für drei Jahre im Rahmen eines Ländlichen Innovationsnetzwerks sowie mit maximal 350.000 Euro (Sach- und Personalkosten) die Umsetzung Ländlicher Innovationspartnerschaften für zwei Jahre.

Für Innovationen im ländlichen Gebiet wurde das Sketchbook “Innovation am Land” erstellt. Es beschreibt acht Bausteine, die zur erfolgreichen Umsetzung innovativer Ideen inspirieren. Das Handbuch “Schritt für Schritt zum Innovationsnetzwerk” bietet darüber hinaus einen Leitfaden für potenzielle Innovator:innen und wird in Kürze verfügbar sein, teilt das Ministerium mit. Es enthält umfangreiches Informationsmaterial zur Frage, was ein gut funktionierendes, ländliches Innovationsnetzwerk ausmacht und wie ein solches Netzwerk Schritt für Schritt aufgesetzt und gemanagt werden kann – auf Grundlage bisheriger Erfahrungen und Beispiele.

Die Förderantragstellung ist seit 13. Juli 2023 unter www.eama.at möglich. Detaillierte Informationen sind unter dem Link https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-03-bml/merkblaetter-und-unterlagen zu finden.

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