Julian ist zertifizierter Wildbachbegeher
Durch eine institutionsübergreifende Kooperation zwischen der Forstfachschule Traunkirchen, der Wildbach- und Lawinenverbauung, einer Dienststelle des Landwirtschaftsministeriums und dem Wasser- und Abfallwirtschaftsverband gelang es einen zertifizierten Wildbachaufseherkurs für den 2. Jahrgang der Forstfachschule anzubieten. Alle 40 Schüler nutzten diese Chance.
Ziel ist die Schulung von Wildbachaufsichtsorganen, um die Aufgaben im Bereich der Wildbachaufsicht und die laufende Überwachung von Schutzbauwerken zu erfüllen. „Ich habe vor dem Kurs nicht gewusst, dass einmal jährlich alle Wildbäche begangen werden müssen und schon gar nicht auf welche Gefahrenherde besonders zu achten sind“, erzählt der Schüler Julian Bachner.
Die Ausbildung ist umfassend und interdisziplinär ausgerichtet und deckt alle relevanten Inhalte ab, wobei das Wissen praxisnahe mit ausreichend Zeit im Gelände vermittelt wird. Die fachliche Begleitung am Praxistag erfolgte durch DI Thomas Tartarotti von der Wildbach- und Lawinenverbauung OÖ. „Nach einer gemeinsamen Musterbegehung muss jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin im Rahmen der Zertifizierung einen eigenen Bach begehen und alle Übelstände dokumentieren“, berichtet Tartarotti. „Mit diesem Zertifikat bin ich jetzt zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Planung und Durchführung von Wildbachbegehungen ermächtigt“ erzählt Julian begeistert.
Die Ausbildung zum Wildbachbegeher ist eine optimale fachliche Ergänzung zum Lehrplan der FFS. „Ich bin sehr dankbar, dass der ÖWAV und die WLV bereit waren, diese Kooperation mit unserer Schule einzugehen und es dadurch unseren Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, das ÖWAV Zertifikat im Rahmen der Ausbildung zu erlangen“, freut sich der Fachlehrer DI Michael Chiari.
Fakten:
· Österreichweit gibt es über 12.000 Wildbäche
· Ca. 60% der Landesfläche liegen in Wildbacheinzugsgebieten
· 69% der Gemeinden haben Wildbäche
· Gem. Forstgesetz §101 sind alle Wildbäche samt ihren Zuflüssen einmal jährlich am besten im Frühjahr nach der Schneeschmelze durch die Gemeinden zu begehen. Dabei sollte der erkennbare, mögliche Hochwasser-Abflussbereich im Sinne der Katastrophenvorsorge auf vorhandene Missstände beurteilt werden.
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