Härtefallfond für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe

In der ersten Phase geht es der Bundesregierung um die Sicherung von Existenzen. Dafür wurde ein Härtefallfonds eingerichtet, der auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die vor dem Aus stehen, unterstützen soll.
Ab Montag 30. März können die Anträge auf Soforthilfe aus dem Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft eingereicht werden. Die Soforthilfe des Härtefallfonds wird jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihr Einkommen rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften.
Unterstützt werden Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als EUR 150.000 ist,
sowie deren Nettoumsatz EUR 550.000 nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichsmonat
des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.
Eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds ist nur dann möglich, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
Konkret betrifft das Wein- und Mostbuschenschankbetriebe, Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof),
Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten, Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen), Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen (Gesamt bis zu EUR 6.000). Die erste Phase (Soforthilfe) startet ab Montag: Bei einem Einheitswert bis zu EUR 10.000 beträgt der Zuschuss EUR 500. Bei einem Einheitswert über EUR 10.000 gebührt ein Zuschuss von EUR 1.000. Die zweite Phase soll Anfang nächster Woche feststehen.
Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und
Forstwirtschaft ab. Die Soforthilfe kann ab Montag (30.3.2020, 8:00 Uhr) unter www.eama.at beantragt werden.

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