Gegenentwurf zu Volksinitiative Massentierhaltung
Die Schweizer Bundesregierung hat das Ziel formuliert, die Mindestanforderungen für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren anzuheben. Sie legt damit einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative “Keine Massentierhaltung in der Schweiz” vor. Der Entwurf nimmt einige zentrale Aspekte dieser Initiative auf, gleichzeitig werden bestimmte Forderungen, wie zum Beispiel private Bio-Standards in die Verfassung aufzunehmen, abgelehnt. Der Bauernverband sieht den Regierungsvorschlag dennoch sehr kritisch.Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion ist die Volksinitiative “Keine Massentierhaltung in der Schweiz”. Der Bund solle Kriterien für die Unterbringung, den Auslauf, die Anzahl gehaltener Tiere und die Schlachtung festlegen. Die Anforderungen sollten mindestens jenen der Schweizer Bio-Richtlinien von 2018 entsprechen. Die neue Verfassungsbestimmung solle auch für Importe gelten, lauten die Forderungen der Initiative.
Gestern wurde der Gegenentwurf vorgestellt. Demnach will der Bundesrat die tierfreundliche Unterbringung, den regelmäßigen Auslauf sowie die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern, wie es die Initiative vorschlägt. In diesen Bereichen sollen die Mindestanforderungen für alle Nutztiere angehoben werden. Der Gegenentwurf sieht zudem vor, den Schutz des Wohlergehens als allgemeinen Grundsatz für alle Tiere in die Verfassung aufzunehmen. Der Bundesrat verzichtet allerdings darauf, private Bio-Standards in die Verfassung aufzunehmen. Die Anwendung dieser Standards auf Importe wäre unvereinbar mit Handelsabkommen und nur sehr schwer umsetzbar, so die Argumentation.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat den Gegenvorschlag des Bundesrates bereits gestern kritisiert. “Obwohl unser Land eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt hat sowie limitierte Tierbestände bei Schweinen, Geflügel und Kälbern bereits bestehen, sieht die Regierung weitergehende Vorgaben vor”, heißt es in einer ersten Reaktion des SBV.
“Alle neuen Bestimmungen gelten nur für die inländische Produktion. Die Importe werden einmal mehr ausgeklammert. Damit verteuert der Bundesrat einseitig die einheimische Produktion und schwächt deren Konkurrenzfähigkeit weiter.”
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