Fusion im digitalen Agrarhandel

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House of Crops GmbH, Anbieter eines digitalen Marktplatzes für den Getreidehandel, und die unamera GmbH haben sich zu einem Unternehmen zusammengeschlossen. Ziel der Fusion ist, gemeinsam eine unabhängige IT-Lösung für den digitalen Handel mit Agrarerzeugnissen sowie deren Abwicklung in Deutschland zu etablieren. House of Crops übernimmt dabei die Geschäftsleitung des neuen Unternehmens. ATR Landhandel, BayWa AG und Getreide AG, die bereits die unamera GmbH bei der Entwicklung einer Agrarhandelsplattform unterstützt haben, bleiben als Minderheitsgesellschafter auch im neuen Unternehmen investiert.

Im Zuge der Fusion stößt die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) als weiterer Gesellschafter hinzu. „Deutschland steht im Fokus internationaler Unternehmen, die das dort aktuell noch vorherrschende Vakuum am Markt in Bezug auf digitale Handelsplattformen nutzen wollen. Ihnen sollten wir nicht einfach das Feld überlassen, sondern stattdessen eine eigene starke Lösung ,made in Germany‘ etablieren. Das geht aber nur gemeinsam“, sagt Max von Wedel, einer der drei Geschäftsführer von House of Crops. Die Ziele, die House of Crops und unamera jeweils bei ihrer Gründung verfolgt haben, sind von Beginn an deckungsgleich gewesen. Die Funktionalitäten beider Systeme ergänzen sich sehr gut: House of Crops, das mit seinem Marktplatz Ende 2019 an den Markt gegangen ist, bietet dem Nutzer ein hohes Maß an Individualisierbarkeit und deckt fast alle Geschäfte unabhängig von Märkten ab. Unamera hat eine Systematik entwickelt, um wiederum in Standardmärkten schnell und sicher zu handeln. „Kombiniert bieten beide Systeme aus einer Hand ein absolutes Alleinstellungsmerkmal im deutschen und europäischen Handel“, so von Wedel.

Mit der Erweiterung des Funktionsangebotes geht er von signifikanten Steigerungen bei der Reichweite der Handelsplattform aus. ATR, BayWa AG, Getreide AG und RWZ unterstützen die Weiterentwicklung der Plattform mit ihrer Erfahrung im klassischen Agrarhandelsgeschäft. Entsprechend den kartellrechtlichen Regeln und hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, die in Deutschland gelten, ist dabei sichergestellt, dass die Gesellschafter keinen Einblick in das Handelsgeschäft, Nutzerdaten oder Preise haben werden.

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