Energieautarkerhof – Sicher durch Krisenzeiten

Energiesouveränität und Versorgungssicherheit gehen Hand in Hand, deswegen wurde eine zusätzliche Förderschiene für die Land- und Forstwirtschaft vereinbart, Der energieautarke Bauernhof. Sichere und unabhängige Energieversorgung sorgt für Stabilität in Krisenzeiten. Für den Notfall braucht es wirksame Systeme, um die Lebensmittelproduktion aufrecht zu erhalten. Mit dem neuen Fördermodell werden Anreize zum Ausbau erneuerbarer und krisenfester Energieversorgung geschaffen.

Ein energieautarker Bauernhof ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, der seine Energie selbst produziert und somit unabhängig von externen Energiequellen ist. Dies wird durch die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solar-, Wind- oder Wasserkraft erreicht.

Ein energieautarker Bauernhof kann zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach seiner Gebäude installieren, um Solarstrom zu erzeugen oder Agri-Photovoltaik als Doppelnutzung auf den Freiflächen zu betreiben. Agri-Photovoltaik bedeutet “landwirtschaftliche Photovoltaik”. Der Begriff wird herangezogen, wenn es um frei aufgestellte Anlagen zur Solarstromerzeugung (Photovoltaik-Anlagen) geht, die auf einer Fläche (Acker, Feld) installiert werden, die sich trotz dessen zugleich auch immer noch landwirtschaftlich nutzen lässt.

Welche Montagearten von Photovoltaik-Anlagen gibt es und wie werden diese zugeordnet?

Freistehende bzw. Aufdachanlagen

  • Auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • an der Gebäudehülle
  • als Dach eines Carports
  • Terrassenüberdachung
  • Balkonüberdachung
  • als Dach eines Gartenhauses

Gebäudeintegrierte Anlagen

  • Beschattungselement
  • Ersetzte Teile der Gebäudehülle Fassadenelement, Dachbedeckung

Zusätzlich können auch Windkraftanlagen oder Wasserkraftwerke genutzt werden, um weitere Energie zu gewinnen.

Die erzeugte Energie kann dann für den Betrieb der landwirtschaftlichen Maschinen, für die Beleuchtung und Heizung der Gebäude sowie für andere Zwecke wie die Elektromobilität oder die Wärmeerzeugung genutzt werden.

Neben der Unabhängigkeit von externen Energiequellen hat ein energieautarker Bauernhof auch den Vorteil, dass er zur Reduzierung von CO2-Emissionen beiträgt und somit einen positiven Einfluss auf die Umwelt hat.

Die Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Ressourcen ist ein Ziel der österreichischen Bundesregierung und bedingt Umstellungen in allen Bereichen.

75 Prozent des Stroms in Österreich werden bereits heute aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Bis 2030 sollen es 100 Prozent sein.

Deswegen startete am 15.02.2023 ein neues Förderprogramm für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit existierender LFBIS-Betriebsnummervon insgesamt 100 Mio. Euro.

Das Förderprogramm ist in 4 Stufen unterteilt (Module A-D). Gefördert werden Einzel­maßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen.

* Modul A: „Einzelmaßnahme“

Ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept.

  • Photovoltaikanlage (bis max. 50 kWp) mit Speicher (bis max. 50 kWh) und Notstromfunktion.
  • Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion bei vorhandener Photovoltaikanlage.
  • LED-Systeme im Innen- bzw. Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen.
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* Modul B: „Gesamtenergiekonzept“

  • beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts von befugten Energieberater: innen bis max. 2000 € (70% gefördert).
  • Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen.
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* Modul C: „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“

  • Im Rahmen von Modul C können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden.
  • Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement.
  • Eine Vorlage des Gesamtenergiekonzept von Modul B ist erforderlich.

* Modul D: „Notstrom“

  • z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen.
  • Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
  • Modul D kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden.

Sollte Ihre PV-Anlage aktuell keinen Netzzugangsvertrag vom Netzbetreiber bekommen, ist eine Förderung dennoch möglich, sofern die Anlage einen physischen Netzzugang besitzt (keine Inselanlage). Die Vorlage eines Netzzugangs-Vertrages ist in diesem Fall nicht nötig.

Ein Ausbau der Pv-Anlage ist auch möglich, wenn Sie eine Tarifförderung von der OeMAG erhält und in der Tarifvereinbarung eine Anlagenerweiterung zugelassen ist.

Gerne stehen wir für Rückfragen, Beratungen sowie für die Erstellung eines Gesamt-Energiekonzeptes und das Fördermanagement dieses Förderprogrammes zur Verfügung.

Sie erreichen uns auf unserer Homepage https://www.autark.me/#contact per eMail office@autark.me oder auch unter der Nummer +43 660 4606320.

Landwirtschaft, Solarstrom, Solarzaun