Eidetektei Quick-Egg-Check

 
Rund 8 Millionen Legehennen gibt es laut Berechnungen der Landwirtschaftskammer Steiermark in Österreich. Damit kann jede:r Einwohner:in ab 12 Jahren – symbolisch gesprochen – eine Legehenne sein Eigen nennen. Der Selbstversorgungsgrad an Eiern ist damit auf einem noch nie dagewesenen Höchststand von 97 Prozent. „Ostern ist, wie könnte es anders sein, die Eier-Hochphase des Jahres: Im Schnitt verbrauchen Herr und Frau Österreicher pro Jahr 233 Eier. Insgesamt 5 Ostereier werden pro Kopf zu Ostern konsumiert, in Summe verspeisen wir damit 45 Millionen Eier zu den Feiertagen“, nennt Christina Mutenthaler-Sipek, Geschäftsführerin der AMA-Marketing, einige Zahlen zum Eikonsum zu Ostern.
Der Anteil der bereits gekochten und gefärbten Eier nimmt – nicht nur in der Osterzeit – ständig zu. Mittlerweile fallen acht Prozent der Einkäufe auf diese Kategorie. Vom Ende des Faschings bis zu den Ostertagen werden 80 Prozent verkauft. Die restlichen zwanzig Prozent verteilen sich als Jauseneier auf die übrigen Saisonen des Jahres. Für Ostereier findet man in AMA-Richtlinien die gleichen hohen Qualitätskriterien wie für Frischeier. So muss auf jeder Verpackung die Haltungsform angegeben werden. Außerdem werden die Eier-Färbereien mehrmals pro Saison kontrolliert. Zum Färben der Ostereier dürfen ausschließlich lebensmittelechte, im Zulassungsverfahren geprüfte Farben verwendet werden.
Die Herkunft ist auf jedem Ei transparent nachvollziehbar. Österreich kennzeichnet die Eier bereits seit dem Jahr 2004. Eier im AMA-Gütesiegel-Programm werden schon auf dem Bauernhof mit einem entsprechenden Code gestempelt. Erst dann gelangen sie in den Verkauf. Die Eierdatenbank dokumentiert alle Warenströme tagesbezogen. Rund 90 Prozent aller Frischeier am Markt sind in der Eierdatenbank erfasst. Das können Konsument:innen selbst mit dem „Quick-Egg-Check“ unter www.eierdatenbank.at überprüfen.
Ab 1. September 2023 tritt in Österreich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Kraft. Dabei muss in Kantinen und Großküchen die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern, bzw. von Eiprodukten, wie Flüssigei, Flüssigeigelb, Flüssigeiweiß oder Trockenei, verpflichtend gekennzeichnet werden.  Hersteller von Eiprodukten müssen alle Zugänge der eingekauften Eier und alle Abgänge von zertifizierten Eiprodukten in die Eierdatenbank melden.

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