Deutschland macht der Fleischindustrie neue Auflagen

Die deutsche Bundesregierung schiebt den Missständen in der Fleischindustrie einen Riegel vor: Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), mit dem der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern in der Fleischindustrie künftig verboten sein soll. Laut Gesetzesentwurf sollen in Unternehmen ab 50 Beschäftigten nur noch direkt dort Angestellte Tiere schlachten und zerlegen dürfen.

Um die Einhaltung des Mindestlohns besser überprüfen zu können, sieht das Gesetz eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung vor. Der entsprechende Rahmen für Bußgelder wird auf 30.000 Euro verdoppelt.
Mit Blick auf die Gründung von Tochterunternehmen durch das besonders betroffene Unternehmen Tönnies, kündigte das Arbeitsministerium an, die Vorschriften genau auf mögliche Schlupflöcher hin zu prüfen. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sagte, mit der Ausnahme für kleinere Betriebe werde das regionale Fleischhandwerk gestärkt. Auch Heil betonte: „Die Fleischerei auf dem Lande ist nicht das Problem.“
In der Politiklandschaft und bei den Gewerkschaften findet der Regierungsentwurf sowohl Befürworter als auch Kritiker.

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