BayWa zahlt Bußgeld wegen Preisabsprachen
Die Agravis Raiffeisen AG verständigte sich mit dem Bundeskartellamt auf die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 43,7 Mio. Euro. Teil des sogenannten „Settlements“ – also einer außergerichtlichen, einvernehmlichen Verfahrensbeendigung – ist auch, dass die Agravis nicht den Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung gehen wird, meldet agrarheut.com. Das gab das Unternehmen heute bekannt.
An Silvester hatte die BayWa AG mitgeteilt, sich mit dem Kartellamt auf eine Buße in Höhe von 68,6 Mio. Euro geeinigt zu haben. Insgesamt ermittelte die Behörde gegen 13 Handelsunternehmen und einen Verband. Es wird damit gerechnet, dass das Kartellamt womöglich im Laufe der Woche zum Stand der Ermittlungen Stellung bezieht. Bisher gilt das Verfahren aber als noch nicht abgeschlossen. Das Bundeskartellamt hatte im März 2015 Durchsuchungen bei privaten und genossenschaftlichen Agrarhandelsunternehmen durchgeführt. Von den Razzien betroffen war auch der Sitz der Agravis in Hannover.
Die Ermittlungen basierten auf dem Verdacht, dass Mitarbeiter der Unternehmen an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln beteiligt gewesen sein könnten. Nach eigenen Angaben kooperierte Agravis umfassend mit dem Bundeskartellamt. Vor diesem Hintergrund wurde das Verfahren nun mit einem Settlement beendet.
Agravis-Vorstandschef Köckler erklärte: „Wir haben akzeptiert, dass Agravis nach Auffassung des Bundeskartellamtes gegen Wettbewerbsregeln verstoßen hat. Gleichzeitig konnten wir durch das Settlement aber weitere Nachteile vom Unternehmen abwenden, weil ein langwieriges Gerichtsverfahren, das über Jahre erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordert hätte, vermeiden.“
Nach Angaben der Zentralgenossenschaft hat das Bundeskartellamt in dem Verfahren insbesondere eine Informationsliste zu Pflanzenschutzmitteln beanstandet. Diese sogenannte „grüne Liste“ mit saisonalen Verkaufspreisen war in der Branche zwar allgemein bekannt und verbreitet. Allerdings sind nach den gültigen Auslegungen des Kartellrechts die darin früher enthaltenen Angaben zu Preisen nicht erlaubt. Diesen Regelverstoß hat die Agravis rückblickend anerkannt.
Gleichwohl betonte Köckler: „Die tatsächlichen Verkaufspreise bei Pflanzenschutzmitteln werden immer direkt zwischen Käufer und Verkäufer verhandelt.“ Sie seien von vielen Faktoren abhängig wie etwa Menge, Verfügbarkeit oder begleitende Dienstleistungen und Beratung. Deshalb sei der Preis in der sogenannten „grünen Liste“ als Orientierungshilfe von Handel, Beratung und Landwirtschaft genutzt worden. Der intensive Wettbewerb in der Branche habe immer zu individuellen Preisen geführt.
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