Antragshilfe bei Borkenkäferschäden
Im Rahmen des Waldfonds wird der Wertverlust von durch Borkenkäfer verursachten Schäden in den Jahren 2018 und 2019 den Waldbesitzern abgegolten. Das Bundesforschungszentrum für Wald ermittelt den Schaden mit Hilfe von Satellitendaten, die Agrarmarkt Austria (AMA) fungiert als Auszahlstelle. Die Einreichung und die Methodik der Flächenermittlung werden in Videos verständlich erklärt.
Wenn Waldbesitzer Borkenkäferschäden für die Jahre 2018 und 2019 geltend machen wollen, müssen sie sich zuerst vergewissern, dass ihr Waldgrundstück in der Liste der über 800 förderungswürdigen Katastralgemeinden enthalten ist. Trifft das zu, kann bei der AMA (www.eama.at) ein Antrag gestellt werden. Mitarbeiter des BFW zeigen in einem Video Schritt für Schritt, wie das Onlineformular auszufüllen ist.
Der Antrag wird im Anschluss an das BFW übermittelt und dort überprüfen Mitarbeiter des Instituts für Waldinventur des BFW die gemeldeten Flächen auf Borkenkäferkalamitäten. Eine häufige Frage, die von Antragstellern kommt, ist, wann der Gutachter sich den geschädigten Wald anschaut. „Das BFW ist Vorreiter in der Anwendung digitaler Technologien im Wald. Die geschädigten Flächen können deshalb auf Basis von Satellitenbildern bereits ohne Waldbesuch ermittelt werden. Dazu haben die Experten des BFW eine wissenschaftlich fundierte Methode entwickelt und sie erklären diese in einem kurzen Video“, sagt Peter Mayer, Leiter des BFW.
Es werden Schäden ab 2018 nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel von derzeit 60 Mio. Euro abgegolten. Für die Bemessung der Abgeltungen werden ausschließlich die Auswertungen des BFW herangezogen.
Video: Antragstellung „Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust“: https://youtu.be/-ZsG8ZqFme8
Video: „So ermittelt das BFW die Borkenkäferschäden“
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