Anpassungswünsche der Öko-Energiebranche am EAG

 
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) fand nach langem Warten den Weg ins Parlament. „Mit ein paar wenigen aber dringend notwendigen Anpassungen im Gesetz können Chancengleichheit, Bürokratieabbau sowie Wirtschaftswachstum sichergestellt werden. Vor allem für PV-Kleinanlagen ist für mehr Chancengleichheit und Bürokratieabbau zu sorgen, mit gesonderten Ausschreibungsrunden und dem Wegfall der Anzahlungspflicht von Sicherheiten als Voraussetzung zur Förderantragstellung. Die zu eng gefasste Flächendefinition ist auszuweiten, um das gesamte PV-Potenzial nutzbar zu machen, und Zu-/Abschläge in der Förderhöhe sind zu überarbeiten. Investitionszuschüsse müssen unbürokratisch möglich und damit fix vorgegeben sein, um den Beratungs- und Abwicklungsaufwand zu verhindern. Für die über 6.000 fertig genehmigten PV-Projekte, die auf Grund fehlender Fördermittel nicht umgesetzt werden können, braucht es eine rasche, kompromisslose Sonderlösung,“ fasst Vera Immitzer von Photovoltaic Austria zusammen.
„Für die Windkraft bedarf es noch einiger Verbesserungen“, fordert Stefan Moidl von der IG Windkraft: „Die Wind-Ausbaumenge muss auf 550 MW angehoben werden. Repowering muss in den Fördervoraussetzungen enthalten sein. Eine Standortdifferenzierung der Förderung sollte nach deutschem Vorbild ausgearbeitet werden. Verpflichtende Netzentwicklungspläne für Verteilernetzbetreiber sind im EAG zu verankern, so wie diese von der EU vorgeschrieben sind, und eine administrative Vergabe der Förderung bei der Windkraft sollte auch über 2024 hinaus verankert werden. “
„Im Bereich der Kleinwasserkraft müssen Mehrgleisigkeiten vermieden werden. Uns allen ist das Interesse an lebendigen Flüssen gemein, ob neue Kraftwerke dem entgegenstehen, wird ohnehin im Bewilligungsverfahren sehr streng geprüft“, beschreibt Paul Ablinger die Situation für die Wasserkraft. Gleichzeitig fordert er die Beibehaltung der Investitionszuschüsse: „Als Option für Anlagen mit hohem Eigenverbrauch hat sich dies bereits im Ökostromgesetz bewährt.“
Eva Talic von der IG Holzkraft kritisiert, dass das EAG kleinere Holzkraftwerke vor wirtschaftliche Hürden stellt: „Die Veröffentlichung des Referenzmarktpreises und die Anpassung der Marktprämie einmal pro Kalenderjahr gefährdet die Liquidität der Betreiber. Wirtschaftlich sinnvoller wäre eine monatliche Berechnung und Auszahlung der Marktprämie.“ Christoph Pfemeter vom Biomasse-Verband ergänzt: „In den vergangenen Jahren mussten Anlagenkapazitäten abgeschaltet werden, fertige Neu-Projekte warten und Schadholz verrottet ungenutzt im Wald. Wir brauchen eine praxistaugliche Lösung mit Investitionsförderungen für kleine Holzkraftwerke, eine Indexierung des Rohstoffs beim anzulegenden Wert und die Anerkennung der Holzgastechnologie im Gas- und Wasserstoffteil des EAG.“ „Eine weitere Herausforderung stellen Schwankungen der Rohstoffpreise dar, die für einen Zeitraum von 20 Jahren nicht vorhersehbar sind. Um eine Unter- bzw. Überförderung auszuschließen, ist eine Indexanpassung der Rohstoffkomponente des anzulegenden Wertes unbedingt erforderlich“, ergänzt Talic.
 „Die Biogasbranche ist grundsätzlich erfreut über die Verbesserungen, die im EAG enthalten sind. Wichtiger Handlungsbedarf besteht noch für jene bestehenden Anlagen, die nur für 24 Monate eine Nachfolgeprämie erhalten und dann in die Gaseinspeisung wechseln sollen. Da es noch kein Erneuerbare-Gase-Gesetz gibt, fehlt ihnen die Rechtssicherheit für den Umstieg. Zur Sicherung der Unternehmen sollte die zweijährige Übergangsfrist erst zu laufen beginnen, wenn rechtlich gesichert ist, dass das Grün-Gas-System tatsächlich umgesetzt wird“, hält Norbert Hummel von Kompost & Biogas Verband fest.

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