Elektronische Rinderkennzeichnung startet

Ab sofort werden neugeborene Kälber beziehungsweise aus Drittländern eingeführte Rinder mit einer konventionellen und einer elektronischen Ohrmarke gekennzeichnet. Diese neuen Ohrmarkenpaare wurden bereits an die rinderhaltenden Betriebe ausgesendet, sodass diese bis Ende September 2019 auf den Betrieben eingetroffen sind, informiert die Agrarmarkt Austria.

Allfällige Restbestände von am Betrieb befindlichen konventionellen Ohrmarkenpaaren sollen nicht an die AMA retourniert, sondern bis längstens 30. April 2020 verwendet werden. Bei einer allfälligen Rücksendung der “alten Ohrmarken” kann keine Kostenrückerstattung erfolgen.

Die elektronischen Rinderohrmarken stehen mit und ohne Funktion zur Gewebeentnahme zur Verfügung und werden von den bisherigen Lieferanten Allflex und Caisley geliefert. Die elektronische Ohrmarke ist an dem “Kunststoffring” am Verschluss erkennbar, ergänzend ist ein zusätzliches Symbol (ähnlich dem WLAN Symbol) angedruckt, welches eine Unterscheidung von der herkömmlichen Ohrmarke beziehungsweise von der Gewebeohrmarke erleichtert.

Gemäß Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 beträgt der Kostenersatz für ein Ohrmarkenpaar zur elektronischen Rinderkennzeichnung 3,00 Euro und mit Gewebeprobenfunktion 3,60 Euro. Im Falle des Verlustes einer Ohrmarke ist bei der Nachbestellung zu beachten, dass jedes betroffene Rind (gilt auch für den Altbestand) nach der neuen Regelung mit einer konventionellen und einer elektronischen Ohrmarke gekennzeichnet ist. Die Bestellung eines Ersatzes erfolgt wie gewohnt über das neue eAMA RinderNET, die örtlich zuständige Bezirksbauernkammer oder die AMA.

Durch die Installation geeigneter Lesegeräte an Fütterungsautomaten, Melkrobotern, Viehwaagen oder in Tiersammelstellen, Schlachtbetrieben etc. kann die Lebensnummer der Rinder ausgelesen und entsprechend den beabsichtigten Verwendungszwecken weiterverarbeitet werden.