Voglauer empört über Finanzgericht
Die in Diskussion befindlichen landwirtschaftlichen Einheitswerte wurden im Jahr 2014 neu ermittelt. „An den Einheitswerten zu rütteln, würde bedeuten, die bäuerlichen Familienbetriebe vor enorme zusätzliche finanzielle Belastungen zu stellen. Die Landwirtschaft steht wegen niedriger Marktpreise ohnehin schon mit dem Rücken zur Wand. Dies belegt der „Grüne Bericht 2020“ neuerlich!“ so Olga Voglauer, Grüne Landwirtschaftssprecherin.
Bei Hofübergaben erfolgt die Berechnung der Grundsteuer und Grundstücksbewertung anhand des landwirtschaftlichen Einheitswerts, und nicht, wie bei anderen Grundstückstransaktionen anhand des Verkehrswerts. Diese Vorgehensweise bezeichnet das Bundesfinanzgericht als „Widerspruch zum Sachlichkeitsgebot“ und legt dem VfGH eine Aufhebung des entsprechenden Gesetzes nahe.
„Es ist genau diese Vorgehensweise, die Hofübergaben zwischen Generationen ermöglicht. Wir stehen in ganz Europa vor dem „Land Grabbing“ Problem. Bäuerliche Familien geben ihre Betriebe auf und verkaufen ihren Grund und Boden an die Investoren. Diese sehen Ackerflächen als Anlageobjekte – das kann nicht die Zukunft einer souveränen Landwirtschaft sein!“, betont Clemens Stammler, Sprecher für den Ländlichen Raum und Obmann der Grünen Bauern. „Unsere Bäuerinnen und Bauern verstehen ihren Boden jedoch nicht als Spekulationsobjekt, sondern als Werkzeug für unser tägliches Brot. Schon jetzt ist es schwierig, die nächste Generation für die Landwirtschaft zu begeistern. Wenn wir unsere Ernährungssouveränität nicht in die Hände von Großkonzernen legen wollen, ist eine leistbare Hofübergabe unerlässlich!“ sind sich Voglauer und Stammler einig, und warnen vor Schnellschüssen.
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