Klimaschutz bar auf die Hand

Das Klimaschutzministerium (BMK) fördert den Umstieg von umweltschädlichen fossilen Heizungen wie Ölheizungen auf neue, saubere Alternativen im Jahr 2020 mit 100 Mio. Euro. Pro Haushalt können bis zu 5.000 Euro abgeholt werden. Mit der Förderung können bis zu 22.000 Heizungen (Öl, Gas, Kohle) getauscht werden. Den Heizkessel tauscht der Installateurbetrieb aus der Region. Dies teilte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler mit.
Neben der Förderung für den Ölkesseltausch stehen weitere 42,7 Mio. Euro für die thermische Sanierung von betrieblichen, kommunalen und Wohngebäuden bereit. Insgesamt werden somit 142,7 Mio. Euro an Förderungen zur Verfügung gestellt. Beide Maßnahmen ermöglichen eine CO2-Reduktion von mehr als 180.000 t pro Jahr. Durch die Förderungen können rund 11.000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und es kommt zu einer inländischen Wertschöpfung von 540 Mio. Euro. Im Vorjahr wurden 12.436 Sanierungsprojekte über die Offensive gefördert. Die damalige Bundesförderung löste ein Investitionsvolumen von mehr als 365 Mio. Euro aus, es wurden 4.829 Arbeitsplätze geschaffen. Die CO2-Reduktion betrug 78.694 t im Jahr.
Um auch unter den gebotenen Vorsichtsmaßnahmen gegen das Coronavirus rasch mit der Förderung beginnen zu können, kann die vorausgesetzte Energieberatung in allen Bundesländern auch per Telefon oder über das Internet durchgeführt werden. Weitere Informationen zu den Förderungen sind unter www.umweltfoerderung.at verfügbar.
„Die Fortführung des ‚Raus aus dem Öl‘-Bonus ist ein bedeutender Schritt und ein wichtiges Signal. Das Interesse an Holzheizungen ist weiterhin sehr groß. Das ist auch verständlich, da sich die heimischen Holzheizer zwischen 2008 und 2018 rund 7 Mrd. Euro an Brennstoffkosten im Vergleich zu Heizöl-Konsumenten ersparten“, erklärt Biomasse-Präsident Franz Titschenbacher.
Der „Raus aus dem Öl“-Bonus für die Heizungsumstellung beträgt bis zu 5.000 Euro. Es können aber maximal 30% der förderungsfähigen Kosten angerechnet werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 1. Jänner 2020 erbracht wurden. Zusätzlich können noch Landesförderungen beantragt und im Idealfall in Summe bis zu 11.000 Euro lukriert werden. Eine Übersicht der Landesförderungen bietet der Biomasse-Verband auf www.biomasseverband.at/foerderuebersicht/ an.
„Nun gilt es, die weiteren angekündigten Pläne umzusetzen: das Verbot von Ölheizungen bei Heizungswechsel ab 2021, der verpflichtende Austausch von Ölkesseln älter als 25 Jahre ab 2025 und der Austausch aller Kessel bis 2035. Der Einbau von Ölkesseln im Neubau ist bereits seit Jahresbeginn verboten. Diesen Weg gilt es weiter zu bestreiten – im Sinne des Klimaschutzes. Auch während der Corona-Krise wird den Menschen bewusst, welche Bedeutung heimische Energieträger für die Versorgungssicherheit haben“, so Titschenbacher.

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