Hilfsfonds für gefährdete Betriebe wird vorbereitet

Der Wegfall der Absatzmärkte im Bereich Gastronomie und Tourismus ist für viele Betriebe existenzbedrohend. Wegen der Grenzschließungen fehlen ausländische Arbeitskräfte. Davon ist die gesamte Lebensmittelproduktionskette betroffen.
Daher ist es wichtig, dass für Familienbetriebe ein Sicherheitsnetz zur Verfügung steht. Bäuerliche Familienbetriebe werden im Notfall Unterstützung vom Härtefallfonds erhalten. Dieser Fonds wird mit bis zu 1 Milliarde Euro dotiert werden.
Alle Betriebe die unter die Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmergrenze fallen (Betriebe kleiner als 250 Mitarbeiter und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr), können auf den Härtefallfonds zugreifen. Die genaue Abwicklung und die Kriterien werden noch in einer Richtlinie festgelegt.
Die Abwicklung selbst erfolgt über die Wirtschaftskammern bzw. die Landwirtschaftskammern. Die Richtlinie wird gerade zwischen dem Vizekanzler, dem Landwirtschaftsministerium und dem Finanzministerium erarbeitet. Kontakt- und Informationsstellen für die Betriebe zur Einreichung von Förderanträgen werden bald genannt.
Ministerin Köstinger betont, dass „der Härtefallfonds ein Sicherheitsnetz für kleinst, kleine und mittlere Unternehmen aber auch für unsere landwirtschaftlichen Betriebe ist. Damit können wir bäuerlichen Familienbetrieben, die von der Krise am härtesten getroffen werden, schnell und unbürokratisch helfen!“
 

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