Sonderstreifen für LKWs an Grenzen

Die Europäische Kommission schlägt befristete Einreiseverbote für Personen in die EU vor, worüber die EU-Mitgliedstaaten heute Nachmittag in einer Videokonferenz entscheiden. Dagegen soll der Warenverkehr mit Drittländern weiterhin offen bleiben, ist die EU-Kommission bemüht, Produktions- und Versorgungsketten intakt zu halten. Dazu gehören auch Lebensmittel aus Drittländern. Der Flugverkehr wird deshalb in der Regelung mit Ländern außerhalb der EU weiterhin zugelassen. Damit auch der EU-Binnenmarkt für Waren weiterhin funktioniert, hat die EU-Kommission Leitlinien für die Grenzkontrollen vorgelegt. Ziel ist es, trotz der Beschränkungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten für Personen den freien Warenverkehr zu gewährleisten. Es soll keine oder möglichst wenig Behinderungen für den Transport von Lebensmitteln und Lebendvieh geben.

Dazu schlägt die Kommission den EU-Mitgliedstaaten Sonderstreifen für Lkws mit verderblichen Gütern und Lebendvieh an den Grenzabfertigungsstellen vor. Die Zollstellen sollen zudem keine zusätzlichen Dokumente für diese Transporte einfordern und auch die Fahrer ungehindert durchlassen. Staus an den Grenzen müssten vermieden werden, damit aus einzelnen Lücken in den Lebensmittelregalen keine Panik erwachse. Außerdem macht die EU-Kommission darauf aufmerksam, dass das Coronavirus nicht durch Lebensmittel übertragen wird und beruft sich dabei auf ein Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA).

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