Grundwasser
Grundwasser bezeichnet im wasserwirtschaftlichen und bodenkundlichen Sinne das unterirdische Wasser, das die Hohlräume der Erdkruste zusammenhängend ausfüllt und sich ausschließlich durch die Schwerkraft bewegt. Es entsteht überwiegend durch Versickerung von Niederschlag sowie durch Infiltration aus oberirdischen Gewässern und bildet den unterirdischen Teil des Wasserkreislaufs. Die obere Grenze des gesättigten Bereichs wird als Grundwasserspiegel bezeichnet; darüber liegt die ungesättigte Zone (Bodenwasser). Für die landwirtschaftliche Produktion ist Grundwasser von zentraler Bedeutung, da es über Brunnen oder Tiefenpumpen zur Bewässerung genutzt wird und gleichzeitig als Trinkwasserressource dient.
In Österreich und Deutschland unterliegt die Nutzung des Grundwassers strengen rechtlichen Regelungen, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie den nationalen Wassergesetzen. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung muss den mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers erhalten; relevante Vorgaben ergeben sich aus der Düngeverordnung (DüV) hinsichtlich Nitratgrenzwerten und aus dem Pflanzenschutzmittelrecht. Maßnahmen wie die ÖPUL-Förderung in Österreich unterstützen eine grundwasserschonende Bewirtschaftung, etwa durch reduzierte Düngung oder Zwischenfruchtanbau. Die Entnahme von Grundwasser zu Bewässerungszwecken ist in beiden Ländern grundsätzlich bewilligungspflichtig und an wasserrechtliche Auflagen gebunden, um eine Übernutzung und Absenkung des Grundwasserspiegels zu vermeiden.

