Mengenregelung
Die Mengenregelung bezeichnet im Agrarrecht und in der Agrarpolitik ein Instrument zur Steuerung des Angebots landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch verbindliche Vorgaben für die Produktionsmenge oder die Vermarktung. Ziel ist es, ein Überangebot zu verhindern, Marktpreise zu stabilisieren oder Produktionsquoten innerhalb eines bestimmten Rechtsrahmens zu verteilen. In der Europäischen Union ist die Mengenregelung historisch insbesondere für Milch (Milchquotenregelung bis 2015) und Zucker (Zuckermarktordnung mit Produktionsquoten bis 2017) angewandt worden. Im Jahr 2026 existieren in Deutschland und Österreich keine flächendeckenden produktbezogenen Quotenregelungen mehr; die Mengensteuerung erfolgt primär über marktwirtschaftliche Mechanismen sowie über ordnungsrechtliche Vorgaben, etwa im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durch Obergrenzen für Zahlungen oder Flächenstilllegungen. Rechtlich basiert die Mengenregelung auf Verordnungen der EU sowie nationalen Durchführungsbestimmungen, die eine gleichmäßige Verteilung der Produktionsrechte und die Einhaltung von Umweltstandards sicherstellen sollen. Die Anwendung unterliegt strengen Kontrollen durch die zuständigen Behörden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
