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Wirtschaftsdünger

Der Begriff Wirtschaftsdünger bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext organische oder organisch-mineralische Düngemittel, die als Nebenprodukte der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung oder des Pflanzenbaus anfallen. Gemäß der Düngeverordnung (DüV) in der Fassung von 2026 zählen hierzu insbesondere Gülle, Jauche, Stallmist, Stroh sowie Komposte aus landwirtschaftlichen Betrieben. Wirtschaftsdünger unterscheiden sich von mineralischen Handelsdüngern durch ihren Gehalt an organischer Substanz, die bodenverbessernde Eigenschaften aufweist, sowie durch ein oftmals variables Nährstoffverhältnis, insbesondere von Stickstoff, Phosphor und Kalium.

Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben zur Vermeidung von Nährstoffüberschüssen und Grundwasserbelastungen. So schreibt die DüV für das Jahr 2026 verbindliche Sperrfristen, maximale Aufwandsmengen sowie eine flächenbezogene Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft vor. Zudem ist eine verlustarme Ausbringungstechnik, wie Schleppschlauch- oder Injektionsverfahren, verpflichtend. Die korrekte Bilanzierung und Dokumentation der Nährstofffrachten ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb zur Einhaltung des Düngerechts erforderlich.