Monopollage
Die Monopollage bezeichnet im Weinbau eine rechtlich und geografisch exakt abgegrenzte, einzelne Weinbergslage, die sich vollständig im Eigentum oder in der alleinigen Bewirtschaftung eines einzigen Weinbaubetriebes befindet. Im Gegensatz zu einer Gemeindelage oder Großlage, die von mehreren Winzern bewirtschaftet wird, liegt die gesamte Rebbestockfläche einer Monopollage in der Hand eines Erzeugers. Diese Eigentums- oder Nutzungsstruktur ermöglicht eine einheitliche Bewirtschaftung, Lese und Vinifikation der Trauben aus dieser spezifischen Parzelle. Die rechtliche Definition und Anerkennung als Monopollage ist in Österreich und Deutschland nicht einheitlich gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus der tatsächlichen Besitz- und Bewirtschaftungssituation sowie den jeweiligen weinrechtlichen Klassifikationen der Bundesländer. Der Begriff ist primär beschreibend für die betriebliche Organisation und hat keine unmittelbare Auswirkung auf die weinrechtliche Qualitätsstufe oder die amtliche Prüfnummer eines Weines. Die Bezeichnung findet sich häufig im Marketing, um die Exklusivität und die Herkunft aus einem einzigen, klar definierten Terroir zu kommunizieren.
