Nutztierhaltung
Die Nutztierhaltung bezeichnet im agrarwissenschaftlichen Kontext die planmäßige, zumeist ganzjährige Unterbringung, Fütterung und Pflege von landwirtschaftlichen Nutztieren durch den Menschen zum Zweck der Gewinnung von Nahrungsmitteln (Fleisch, Milch, Eier), Rohstoffen (Leder, Wolle, Federn) sowie zur Erzeugung von Wirtschaftsdüngern (Gülle, Mist, Jauche) und zur Landschaftspflege. Sie umfasst die Haltung von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen, Pferden sowie in geringerem Umfang von Kaninchen, Bienen und Aquakulturen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich basieren im Jahr 2026 primär auf dem Tierschutzgesetz, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie den Vorgaben der EU-Tiergesundheitsverordnung. Die Haltungsformen reichen von konventionellen Systemen (z. B. Anbindehaltung, Vollspaltenboden) über Haltungsstufen mit mehr Platz und Außenklimakontakt (z. B. Laufställe mit Auslauf) bis hin zur ökologischen Nutztierhaltung gemäß der EU-Öko-Verordnung. Zentrale betriebswirtschaftliche und technische Aspekte sind die Sicherstellung der Tiergesundheit durch Impfprogramme und Biosicherheitsmaßnahmen, die emissionsarme Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern gemäß der Düngeverordnung sowie die Einhaltung der Grenzwerte für Ammoniak und Treibhausgase im Rahmen der nationalen Luftreinhalteprogramme.

