Nutztierärztinnen
Der Begriff Nutztierärztinnen bezeichnet approbierte Tierärztinnen, deren beruflicher Schwerpunkt auf der medizinischen Versorgung, Betreuung und Überwachung von landwirtschaftlichen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen liegt. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die Diagnostik, Therapie und Prophylaxe von Tierkrankheiten sowie die Bestandsbetreuung im Sinne des Herdenmanagements. Im Kontext des Jahres 2026 sind Nutztierärztinnen in Deutschland und Österreich maßgeblich in die Umsetzung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) und des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), eingebunden. Sie dokumentieren Antibiotikaeinsätze gemäß der 16. AMG-Novelle und beraten zur Vermeidung von Resistenzen. Ferner wirken sie bei der Einhaltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie der EU-Öko-Verordnung mit. Ihre Rolle ist rechtlich definiert durch die Bundes-Tierärzteordnung und die jeweiligen Landes-Tierärztekammern, wobei sie als unabhängige Organe der Tiergesundheit und des vorbeugenden Verbraucherschutzes agieren.
