Nutztierrisse
Der Begriff Nutztierrisse bezeichnet im jagd- und landwirtschaftlichen Kontext des Jahres 2026 die Tötung oder schwere Verletzung von gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztieren durch wildlebende Beutegreifer, insbesondere durch den Wolf (Canis lupus), den Luchs (Lynx lynx) oder den Goldschakal (Canis aureus). Ein Nutztierriss liegt rechtlich vor, wenn der Angriff durch ein nicht der Jagdausübung unterliegendes, wildlebendes Tier erfolgt und das Nutztier innerhalb eines umzäunten oder behirteten Bereichs gehalten wurde. Die fachliche Bewertung eines Risses erfolgt durch amtlich bestellte Rissgutachter, die anhand von Bissspuren, Fraßmustern und Spurenlage die Täterart zweifelsfrei bestimmen. Die Dokumentation und Meldung von Nutztierrissen ist in den Bundesländern Deutschlands und Österreichs eine zentrale Voraussetzung für die Gewährung von Ausgleichszahlungen aus öffentlichen Kassen sowie für die behördliche Feststellung von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen gemäß der jeweiligen Wolfsmanagementverordnung. Die Anzahl der Nutztierrisse dient als Indikator für den Konfliktschwerpunkt zwischen Nutztierhaltung und der Rückkehr großer Beutegreifer in Kulturlandschaften.
