Rissbegutachter
Der Rissbegutachter ist eine nach landwirtschaftlichem Fachrecht (insbesondere nach den Vorgaben der österreichischen ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“ sowie den deutschen Regelungen der Düngeverordnung und des Pflanzenschutzgesetzes) benannte, qualifizierte Person, die im Rahmen der Feldbewirtschaftung die Rissbildung im Boden beurteilt. Die Begutachtung erfolgt nach standardisierten, visuellen und taktilen Kriterien, wie der Rissbreite, -tiefe, -dichte und der räumlichen Verteilung im Bodenprofil. Der Rissbegutachter dokumentiert die Befunde in einem schriftlichen Gutachten, das als Nachweis für die Einhaltung von Cross-Compliance-Verpflichtungen oder für die Beantragung von Agrarumweltzahlungen dient. Die Qualifikation wird durch anerkannte Schulungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammern oder der zuständigen Bundesländer erworben. Die Tätigkeit ist strikt von der bodenkundlichen Baubegleitung zu unterscheiden, da sie ausschließlich die landwirtschaftliche Nutzung und die daraus resultierenden physikalischen Bodeneigenschaften betrifft. Die Rechtsgrundlage bilden die jeweiligen Landesverordnungen zur guten fachlichen Praxis, die eine regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse des Rissbegutachters vorschreiben.
