Praxisreife
Der Begriff Praxisreife bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext den Entwicklungsstand eines Verfahrens, einer Technologie, einer Pflanzensorte oder eines Betriebsmittels, in dem dessen Funktionsfähigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit unter realen Produktionsbedingungen hinreichend nachgewiesen sind. Die Praxisreife stellt die letzte Stufe vor der allgemeinen Markteinführung dar und setzt erfolgreiche Prüfungen unter standardisierten sowie unter variablen, praxisüblichen Anbaubedingungen voraus. Im Pflanzenbau wird die Praxisreife einer Sorte beispielsweise durch mehrjährige Landessortenversuche und die Eintragung in die Sortenliste dokumentiert. Im Bereich der Digitalisierung und Präzisionslandwirtschaft gilt ein System als praxisreif, wenn es unter wechselnden Boden-, Witterungs- und Betriebsverhältnissen stabil funktioniert und eine positive Kosten-Nutzen-Relation aufweist. Die Feststellung der Praxisreife erfolgt durch unabhängige Prüfstellen, Landwirtschaftskammern oder Forschungseinrichtungen und ist eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit im Rahmen von Agrarumweltprogrammen. Eine voreilige Deklaration der Praxisreife kann zu wirtschaftlichen Verlusten führen, weshalb der Begriff rechtlich nicht geschützt ist, aber faktisch eine hohe Verbindlichkeit in der landwirtschaftlichen Fachberatung besitzt.

