Marillenbauern
Der Begriff Marillenbauern bezeichnet im deutschsprachigen Raum, insbesondere in den österreichischen Bundesländern Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark, landwirtschaftliche Betriebe, deren primäres oder bedeutendes Standbein die gewerbliche Produktion von Marillen (Prunus armeniaca) ist. Die Bezeichnung ist kein amtlicher oder rechtlich geschützter Begriff im Sinne der österreichischen Landwirtschaftskammer oder des deutschen Agrarrechts, sondern eine regional gebräuchliche Berufsbezeichnung für Obstbauern mit Spezialisierung auf die Aprikosenkultur. Die Bewirtschaftung erfolgt in der Regel als Erwerbsobstbau in spezialisierten Anlagen, häufig in geschützten Lagen wie Terrassen oder Weinhängen, um Spätfrostschäden zu minimieren. Die Produktion unterliegt den Vorgaben des österreichischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) sowie der EU-Öko-Verordnung, sofern eine Bio-Zertifizierung vorliegt. Wirtschaftlich relevante Faktoren für Marillenbauern sind der Ertrag pro Hektar, die Sortenwahl (z. B. ‚Klosterneuburger Marille‘) und die Vermarktungswege, die von der Direktvermarktung bis zur Lieferung an Verarbeitungsbetriebe für Fruchtsäfte oder Edelbrände reichen. Die Betriebe sind häufig Mitglieder in regionalen Qualitätsverbänden, jedoch ohne dass dies eine gesetzliche Pflicht darstellt.

