Selbstpflückfeld
Ein Selbstpflückfeld (auch Selbstpflückanlage oder „Pick-your-own“-Feld) bezeichnet eine landwirtschaftliche Anbaufläche, auf der Verbraucher gegen Entgelt die Ernte von Obst, Gemüse oder Schnittblumen eigenhändig durchführen. Die Fläche wird vom Betrieb nach den Regeln der guten fachlichen Praxis bewirtschaftet, wobei die Pflanzung, Pflege und der Pflanzenschutz gemäß der Düngeverordnung (DüV) und dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) erfolgen. Die Erntetätigkeit durch den Kunden ersetzt die betriebliche Erntearbeitskraft; die Verkehrsfähigkeit der Ware wird durch die Einhaltung der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) sichergestellt. Rechtlich liegt ein Kaufvertrag mit Werkvertragscharakter vor, bei dem der Kunde die Gefahr des Ernteausfalls durch Witterung oder Schädlinge trägt. Der Betrieb haftet für Verkehrssicherungspflichten, etwa für stabile Wege und standsichere Pflanzgerüste. Die Fläche ist in Österreich und Deutschland als Direktvermarktungsform anzeigepflichtig, unterliegt jedoch nicht der Marktordnungsmeldepflicht. Die Besteuerung erfolgt nach § 24 UStG (Durchschnittssatzbesteuerung) für landwirtschaftliche Betriebe.

