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Borkenkäferbefall

Der Borkenkäferbefall bezeichnet die Besiedlung und Schädigung von Nadelbäumen, vorrangig Fichten (Picea abies), durch rindenbrütende Käfer der Gattung Ips (insbesondere Ips typographus, der Buchdrucker) und Pityogenes (insbesondere Pityogenes chalcographus, der Kupferstecher). Der Befall beginnt mit dem Einbohren der adulten Käfer in die Rinde, wo sie ein Brut- und Fraßsystem anlegen. Die primäre Schädigung resultiert aus der Unterbrechung des Saftstromes durch die Anlage von Mutter- und Larvengängen im Kambium, was zum Absterben des Baumes führen kann. Sekundär erfolgt die Einschleppung von Pilzen, wie Bläuepilzen, die die Holzqualität mindern. Ein Befall tritt gehäuft an physiologisch geschwächten Bäumen auf, etwa nach Trockenperioden, Sturmwurf oder Schneebruch. Die Populationsdynamik wird durch Temperatur und Wasserverfügbarkeit gesteuert; bei mehr als zwei Generationen pro Jahr kann eine Massenvermehrung eintreten. Die forstliche Bekämpfung umfasst die zeitnahe Aufarbeitung von befallenen Bäumen, die Entrindung sowie den Einsatz von Fallen und Fangbäumen. Die rechtliche Grundlage für Bekämpfungsmaßnahmen ergibt sich in Österreich aus dem Forstgesetz 1975 (BGBl. Nr. 440/1975) und in Deutschland aus den jeweiligen Landeswaldgesetzen, die eine Bekämpfungspflicht bei Gefahr der Ausbreitung vorsehen.