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Feldfrüchte

Als Feldfrüchte werden in der Landwirtschaft jene Kulturpflanzen bezeichnet, die im Rahmen der Feldwirtschaft auf Ackerflächen angebaut werden. Sie umfassen ein breites Spektrum an Pflanzenarten, die nach ihrer Nutzungsrichtung in Haupt- und Zwischenfrüchte sowie nach botanischen oder wirtschaftlichen Kriterien in Getreide, Hülsenfrüchte, Ölfrüchte, Hackfrüchte, Faserpflanzen und Futterpflanzen unterteilt werden. Die Klassifikation dient der systematischen Erfassung in der Agrarstatistik und der Anwendung spezifischer agrarrechtlicher Regelungen, wie sie etwa in der österreichischen Düngeverordnung oder der deutschen Düngeverordnung (DüV) für die Stickstoffbilanzierung festgelegt sind.

Der Anbau von Feldfrüchten unterliegt den Vorgaben des jeweiligen Kulturpflanzenbaus, der Fruchtfolgegestaltung und des integrierten Pflanzenschutzes. Die Wahl der Feldfrüchte wird maßgeblich durch standortspezifische Faktoren wie Bodenart, Klima und Wasserverfügbarkeit sowie durch betriebswirtschaftliche Erwägungen und die Anforderungen des Marktes bestimmt. Im Kontext der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und nationaler Förderprogramme wie dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) sind Feldfrüchte zudem Gegenstand von Regelungen zur Erhaltung der Biodiversität und zum Schutz von Boden und Gewässern. Die rechtliche Definition kann je nach Verwendungszweck, etwa im Saatgutverkehrsgesetz oder in der Düngeverordnung, variieren und ist stets im spezifischen Normenkontext zu prüfen.