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Nachhaltigkeitsauflagen

Nachhaltigkeitsauflagen sind verbindliche rechtliche und administrative Vorgaben, die landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union sowie nationaler Rechtsakte (z. B. Düngeverordnung, Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) erfüllen müssen, um öffentliche Fördermittel (Direktzahlungen, Agrarumweltprogramme) zu erhalten. Sie umfassen insbesondere die Konditionalität (früher Cross-Compliance) mit Standards zur Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) sowie gesetzliche Mindestanforderungen an die Betriebsführung. Dazu zählen Vorgaben zur Fruchtfolge, zum Gewässerschutz (z. B. Nitratrichtlinie), zur Biodiversität (z. B. Stilllegungsflächen) und zum Klimaschutz (z. B. Moorbodenschutz). Die Auflagen sind im GAP-Strategieplan 2023–2027 für Österreich und Deutschland konkretisiert und werden durch Kontrollen der zuständigen Landesbehörden überwacht. Bei Nichteinhaltung drohen Kürzungen oder Rückforderungen der Prämien. Die Regelungen sind dynamisch und werden an wissenschaftliche Erkenntnisse sowie unionsrechtliche Vorgaben angepasst, um eine ökologisch, ökonomisch und sozial tragfähige Landbewirtschaftung zu gewährleisten.