Qualitätsweine
Der Begriff Qualitätsweine bezeichnet im österreichischen und deutschen Weinrecht jene Weinkategorie, die zwischen den Grundweinen (ohne geschützte Ursprungsbezeichnung) und den Prädikatsweinen (mit besonderen Reife- und Mostgewichtsanforderungen) angesiedelt ist. Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Weinmarktordnung (Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) in Verbindung mit nationalen Durchführungsbestimmungen, wie dem österreichischen Weingesetz 2009 (BGBl. I Nr. 111/2009) und dem deutschen Weingesetz (WeinG 1994). Qualitätsweine müssen aus zugelassenen Rebsorten stammen, in einem bestimmten Weinbaugebiet geerntet werden und ein Mindestmostgewicht aufweisen, das je nach Rebsorte und Anbauregion variiert. Die Weine unterliegen einer amtlichen Prüfung (Kontrollnummer) und sensorischen sowie analytischen Qualitätskontrolle. Im Gegensatz zu Prädikatsweinen ist eine Anreicherung (Chaptalisation) des Mostes mit Zucker zur Erhöhung des Alkoholgehalts unter bestimmten Grenzwerten erlaubt. Die Bezeichnung Qualitätswein ist rechtlich geschützt und darf nur für Weine verwendet werden, die alle gesetzlichen Produktions- und Kennzeichnungsvorschriften erfüllen.
Die Kategorie umfasst sowohl trockene als auch restsüße Weine und stellt die mengenmäßig bedeutendste Qualitätsstufe im österreichischen und deutschen Weinbau dar. Die genauen Anforderungen an Mostgewicht, Alkoholgehalt und sensorische Eigenschaften sind in den jeweiligen Landesweinverordnungen detailliert festgelegt. Eine weitere Unterteilung erfolgt in Qualitätsweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und solche mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.), wobei die g.U.-Weine strengere Herkunfts- und Produktionsauflagen erfüllen müssen. Die korrekte Verwendung der Bezeichnung wird durch die zuständigen Landesbehörden überwacht, um Verbrauchertäuschung zu vermeiden und die Rechtssicherheit im Weinmarkt zu gewährleisten.

