Weingüter
Ein Weingut ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, dessen primärer Erwerbszweck in der Erzeugung von Weintrauben und der anschließenden Verarbeitung zu Wein, Schaumwein, Sekt oder Traubenmost besteht. Die rechtliche Definition in Deutschland und Österreich basiert auf dem jeweiligen Weingesetz, das die Flächenbindung vorschreibt: Der gesamte für die Weinbereitung verwendete Traubenmost muss überwiegend aus eigenen oder langfristig gepachteten Rebflächen des Betriebs stammen. Ein reiner Weinhandelsbetrieb ohne eigene Rebflächen gilt demnach nicht als Weingut.
Die Betriebsstruktur umfasst in der Regel die Bewirtschaftung der Weinberge, die Lese, die Kellerwirtschaft sowie die Abfüllung und Vermarktung. Die Klassifikation erfolgt häufig nach Betriebsgröße, Anbaumethode (konventionell, integriert, biologisch gemäß EU-Öko-Verordnung) oder regionaler Herkunft (z. B. Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete). Im Jahr 2026 unterliegen Weingüter in Deutschland und Österreich strengen Dokumentationspflichten gemäß der EU-Kontrollverordnung sowie nationalen Vorschriften wie der Düngeverordnung und dem Pflanzenschutzgesetz. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit wird durch Faktoren wie Ertragslage, Absatzwege (Direktvertrieb, Fachhandel, Gastronomie) und klimatische Risiken beeinflusst.

