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Phytosanitäre Maßnahmen

Phytosanitäre Maßnahmen bezeichnen im Pflanzenschutzrecht der Europäischen Union sowie der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich alle Verfahren, Vorschriften und Handlungen, die darauf abzielen, die Einschleppung, Ansiedlung und Ausbreitung von Quarantäneschadorganismen sowie von nicht-quarantänepflichtigen Schadorganismen, die die Pflanzengesundheit gefährden, zu verhindern oder zu begrenzen. Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (Pflanzengesundheitsverordnung) in Verbindung mit den nationalen Durchführungsbestimmungen. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die amtliche Überwachung von Pflanzenbeständen, die Dekontamination von Transportmitteln und Verpackungen, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher Praxis, die Rodung befallener Pflanzen sowie die Einhaltung von Verbringungs- und Einfuhrverboten. Die Durchführung obliegt den Pflanzenschutzdiensten der Länder, wobei Betriebe zur Eigenkontrolle und Meldung von Schadorganismen verpflichtet sind. Die Maßnahmen dienen der Sicherung der landwirtschaftlichen Erzeugung und des Naturhaushalts und sind im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes nach § 2 Pflanzenschutzgesetz umzusetzen.