Ökologische Vorrangfläche
Die Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) ist ein Begriff aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, der im Rahmen der Direktzahlungen für Betriebsinhaber Anwendung findet. Sie bezeichnet landwirtschaftliche Flächen, die nicht der Nahrungs- oder Futtermittelproduktion dienen, sondern vorrangig ökologischen Zielen wie dem Erhalt der Biodiversität, dem Schutz von Gewässern oder der Verbesserung der Bodenstruktur. Die Definition und die spezifischen Anforderungen an ÖVF sind im nationalen Recht, insbesondere im GAP-Konditionalitäten-Gesetz und den zugehörigen Durchführungsverordnungen, festgelegt. Zu den anerkannten ÖVF-Typen zählen unter anderem Brachen, Hecken, Feldraine, Pufferstreifen entlang von Gewässern sowie Flächen mit stickstoffbindenden Kulturen wie Leguminosen. Die Einhaltung der Vorgaben ist für Betriebe, die Direktzahlungen beantragen, verpflichtend, wobei die Flächenanteile und die genauen Bewirtschaftungsauflagen jährlich an die aktuellen agrarökologischen Erfordernisse angepasst werden können. Die Kontrolle erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS).

